
Seit den siebziger Jahren bestehen in den Niederlanden verschiedene Möglichkeiten für den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft. Dies ist bis zum Beginn der Lebensfähigkeit des Kindes möglich. Diese Grenze liegt ungefähr bei der 24. Schwangerschaftswoche. In der Praxis hantieren Kliniken die Grenze von 22 Wochen.
Im Abtreibungsgesetz der Niederlande werden vor allem Bedingungen an den Entscheidungsprozess der Frau gestellt, vor allem die Frage, ob sie den Entschluss, die Schwangerschaft zu beenden wohl überlegt und selbständig genommen hat. Überdies stellt das Gesetz Bedingungen an die Qualität der Kliniken und Krankenhäuser, in denen der Eingriff durchgeführt wird.
Verhütungsmittel sind in den Niederlanden problemlos erhältlich und niederländische Frauen bekommen diese in den meisten Fällen von ihrer Krankenkasse erstattet. In den Schulen schenkt man der Sexualaufklärung große Aufmerksamkeit. All diese Dinge tragen dazu bei, dass ein Schwangerschaftsabbruch einfach zugänglich ist. In den Niederlanden müssen aber nur relativ wenige Frauen zu diesem Mittel greifen und die Niederlande sind eines der Länder mit den niedrigsten Abtreibungsraten.